Wir schulen Sie

Wir schulen Apotheken in der Bedienung unserer Software. Gleichzeitig werden die arzneimittelrechtlichen Hintergründe des abzuschließenden Lohnherstellungsvertrages vermittelt. Nach Kenntnisnahme des Qualitätssicherungssystems und Inspektion der Räume des Blisterzentrums sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgreich die patientenindividuelle Verblisterung – unter Einbeziehung von uns als Dienstleister der Apotheke – zu beginnen.


Schulungstermine 2024

Wir planen Ihren Schulungstermin bei uns im Haus individuell mit Ihnen.

Bitte sprechen Sie uns mit Ihrem Terminvorschlag an, den wir gerne umgehend prüfen.

Eine Mindestteilnehmerzahl gibt es nicht.

Bei Interesse erfragen Sie bitte die genauen Schulungsinformationen.

Bevorzugen Sie online geschult zu werden, bitten wir Sie ebenfalls mit uns einen individuellen Schulungstermin zu vereinbaren.

Wir bitten Sie in diesem Fall zu beachten, dass die Besichtigung des Blisterzentrums (§9 AMWHV) zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann.


Agenda Schulung

10:00 Uhr Begrüßung

10:15 – 11:15 Uhr Schulung „Aufteilung der Verantwortung aus dem Lohnherstellungsvertrag“

11:15 – 12:15 Uhr Besichtigung Produktion (Blisterzentrum)

12:15 – 13:00 Uhr Mittagsimbiss

13:00 – 15:30 Uhr Software-Schulung „Herstellplattform“

Bitte erkundigen Sie sich vorab über die Richtigkeit. Änderungen vorbehalten.

Bei Anmeldung zur Schulung ist pro Person eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €, maximal 100,00 € pro Apotheke, zzgl. 19% USt. zu entrichten. Eine gesonderte Rechnung geht Ihnen zu. Die Bearbeitungsgebühr wird verrechnet, wenn spätestens drei Monate nach der Schulung mit der Verblisterung begonnen wird. Bei Nichterscheinen wird die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet.